Zunächst ein Satz zur aktuellen Umweltkonferenz in Bonn an der der teilnehmenden Staatengemeinschaft bewusst wird, dass der selbst ernannte „Musterschüler“ Deutschland hinter seinen Zusagen zurückbleibt. Peinlich, da gerade unsere Umweltpolitiker zur Genüge moralisierend den Zeigefinger erhoben und besserwissend andere Staaten belehrt haben. Seit 10 Jahren tut sich bei der CO2 Einsparung in Deutschland nichts mehr und die Emissionswerte bewegen sich beim CO2 Ausstoß um die 800 Mio. t/Jahr und bei der Emission aller Treibhausgase um die 900 Mio. t /Jahr. Das der Welt verkündete Emissionsziel von 751 Mio. t/Jahr  in 2020 ist nicht mehr zu erreichen und die in typisch deutscher Manier dargelegte Botschaft von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf der internationalen Klimakonferenz in Paris in 2015 „Deutschland kann vorangehen und andere Staaten mitziehen, damit es der Weltgemeinschaft gelingt, das 2-Grad-Ziel einzuhalten“ wirkt wie Hohn. Warten wir ab, ob es ihr gelingt sich aus dieser Schlinge zu befreien. Als Ablenkungsmanöver und zur Verbesserung des Verhandlungsklimas hat Barbara Hendricks kurzerhand  zur  Eröffnung der Klimakonferenz Entwicklungsländern zusätzliche 100 Mio. € für die Bewältigung von Folgen der Erderwärmung zugesagt und die Deutsche Förderung damit auf insgesamt 240 Mio. € erhöht.  Deutschland ist damit der größte bilaterale Geber des Anpassungsfonds. Reicht es Geld auf den Tisch zu werfen um vom eigenen Versagen abzulenken, wahrscheinlich nicht?

https://www.umweltbundesamt.de/daten/klimawandel/treibhausgas-emissionen-in-deutschland#textpart-1 

Aber zurück zum Strompreis. Hier ist Deutschland wirklich „Spitze“  sowohl in der absoluten Höhe des Strompreises als auch in der Disziplin negativer Strompreise, die es sonst auf der Welt nicht gibt. Als einziges Land der Welt, leistet sich Deutschland negative Strompreise und zwingt seine Bürger, nicht benötigten Strom zu bezahlen. Der Strompreis für Haushaltskunden ist seit einem Jahrzehnt auf nunmehr rund 30 ct./kWh gestiegen, dagegen ist der Strompreis für Industriekunden an der Strombörse um rund 50 % auf 2,66 ct/kWh gefallen. Die Energiewende wird zu Lasten der Bürger vollzogen. Der europäische Haushalts-Durchschnittspreis liegt bei 0,21 ct /kWh und in den USA bei nur 0,12 ct / kWh. Von den 30 ct /kWh entfallen auf Erzeugung und Vertrieb rund  19 %, auf Netzentgelte 25% und auf Steuern und Abgaben rund 57 %. Der Staat verdient also kräftig an den Strompreisen und hätte hier die Möglichkeit entlastend zu wirken, was aber in der deutschen Politik des Nehmen nicht zu erwarten ist. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/PreiseRechnTarife/preiseundRechnungen-node.html

https://www.stromauskunft.de/strompreise/strompreis-zusammensetzung/

Verantwortlich für die hohen Strompreise ist das „Erneuerbare Energien Gesetz“, EEG von 2011, mit dem die Energiewende realisiert werden soll,  indem der  Anteil erneuerbarer  Energien (EE)  am Stromverbrauch sukzessiv  auf mindestens 35 % in 2020, 50 % in 2030, 65% in 2040 und 80 % in 2050 gesteigert werden soll. Die Kosten der Subventionierung der erneuerbaren Energie, d.h. die Differenzkosten  zur konventionellen Energieerzeugung,  trägt im Wesentlichen der Haushaltsstromkunde.   https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/EEG_2017.pdf

https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlage

Mit dem EEG hat der Gesetzgeber Rahmenbedingungen geschaffen mit denen  er seine politischen Vorstellungen einer künftigen Energieversorgung im Markt umsetzen will. Dagegen ist nichts einzuwenden. Es ist gelebte parlamentarische Praxis durch das Setzen eines Wirkungsrahmen Marktteilnehmer in eine gewollte politische Richtung zu bewegen. So weit so gut, aber beim EEG wurde durch  ideologischen Übereifer das bewährte, ausgewogene  Gesamtsystem von Bezahlbarkeit, Verfügbarkeit und Umweltverträglichkeit  aus der Balance gebracht und der Fokus einseitig auf die Umweltverträglichkeit gelegt. EE-Strom hat danach absoluten Vorrang, muss immer abgenommen und bezahlt werden auch wenn kein Bedarf besteht, das Netz keinen Strom mehr aufnehmen kann und Anlagen durch Weisung vom Netzbetreiber zum Erhalt der Netzstabilität runtergefahren worden sind. Der  Strompreis für eine EE- Anlage wird im EEG üppig kalkuliert und 20 Jahre lang garantiert. Die gesamte deutsche Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken muss sich dem Betrieb von EE-Anlagen unterordnen, d.h. sie werden nur in dem Umfang eingesetzt wie es zur Deckung der Differenzstrommenge zwischen erneuerbaren Strom und dem täglichem Strombedarf notwendig ist. Die höheren Kosten der Stromerzeugung aus regenerativen Energien gegenüber dem Marktpreis werden über die EEG- Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt, wobei stromintensive Großunternehmen bessere Konditionen erhalten. Der Staat macht sich einen schlanken Fuß und lässt wie immer den Bürger, hier den Stromverbraucher die Zeche der Subventionierung des erneuerbaren Stroms mit zurzeit ca. 25 000 Millionen € pro Jahr bezahlen.

Das eigentliche Problem des EEG ist seine zu detaillierte Ausführung zur Zielerreichung, wodurch praktisch  alle Regeln eines freien Strommarktes außer Kraft gesetzt und eine sozialistische Planwirtschaft  mit absoluter Vorrangstellung erneuerbarer Energien eingeführt wurde. Mit dem EEG hat der Staat selbst die Detailsteuerung der Stromerzeugung über die nächsten Jahrzehnte übernommen und damit die Kreativität eines freien Marktes ausgeschaltet. Der Marktmechanismus wird nun dazu führen, dass alle Erzeuger von Strom ihre Firmenpolitik auf das zu erreichende Gewinnmaximum unter den Vorgaben des EEG ausrichten werden und somit die Vielfalt eines technisch- innovativen Wettbewerbes verloren geht.

Unterm Strich führt das  EEG Gesetz 1.) zur Verschwendung von Geldern der Bürger durch die für 20 Jahre garantierte zu großzügige Einspeisevergütung für EE- Anlagenbetreiber 2.) zu einer riesigen Umverteilung von Vermögen von ca. 25 Mrd. € / Jahr (ca. 500 000 Millionen € in 20  Jahren) von der breiten Masse auf eine kleine Gruppe von Betreibern von Wind-, Sonnen- und Bioanlagen und Verpächtern von Grundstücken, die allesamt die märchenhaften Konditionen des EEG genießen, 3.) wegen der hohen Volatilität des Wind- und Sonnenstroms zu einer im Standby stehenden konventionellen Kraftwerksflotte mit einer Kapazität von 100 % des max. Leistungsbedarfs Deutschlands 4.) zu Netzinstabilitäten bei stark schwankenden Winden, zu dessen Frequenzstabilisierung von 50 Hz die deutsche konventionelle Kraftwerksleistung nicht mehr ausreicht, so dass Deutschland auf das europäische Netz angewiesen ist und  5.) zu grotesken Stromsituationen mit negativen Strompreisen, indem unsere Nachbarländer unseren überschüssigen Strom nur noch gegen Draufzahlung abnehmen.

So irrsinnige Situation mit negativen Strompreisen gibt es immer dann, wenn in Deutschland Starkwind herrscht und aufgrund der hohen installierten Windenergieleistung (ca. 54 000 MW) die Windanlagen und die konventionelle Netzstabilitätsreserve mehr Energie liefern als der Strombedarf ist, oder die Netze aufnehmen können und unsere Nachbarländer unsern Strom nur noch gegen Draufzahlung abnehmen. In diesen Fällen zahlt der Stromkunde zweimal die gleiche KWh. Einmal den EEG Strompreis als Stromkunde, ganz gleich ob die Windanlage steht, oder betreiben wird und das zweite Mal, wenn über die Strombörse in Leipzig immer noch vorhandener überschüssiger Strom nur mit negativem Preis, also einem Aufpreis, an die Nachbarländer verkauft werden kann.

Am 29. Oktober 2017 war wieder so ein Tag mit in der Spitze -100 €/ MWh, bzw. 10ct/kWh.  Deutschland, oder besser gesagt die deutschen Stromverbraucher haben den Strom den sie zurzeit mit rund 7 ct./ kWh über das EEG subventionieren für zusätzlich bis zu 10 ct / kWh an Österreich und andere Länder verkauft. Ein super Geschäft für diese Länder, die sich über den Deutschen Michel, der für seine Überzeugung alles erträgt, kaputt lachen.

Die Summe der Stromgeschenke negativer Börsenpreise an unsere Nachbarn betrug allein während des Orkantiefs Sebastian vom 28. /29.10.2017 knapp 70 Mio. € zu Lasten der deutsche Haushaltsstromverbraucher. Jahr um Jahr hat die Zahl der absurden Leistungssituation mit negativen Strompreisen zugenommen und wird mit der Errichtung zusätzlicher Windenergieanlagen weiter ansteigen, da das Verhältnis zwischen wirklich benötigter Gesamtleistung in Deutschland (Maximum 82 000 MW) und real installierter Wind – und Sonnenleistung (Windleistung 54 000 MW, Solarleistung 42 000 MW) sich weiter verschlechtert und damit die Leistungsspitzen bei Starkwind immer höher werden und die Leistungsbereitstellung immer größer wird.

Zum Leidwesen der  Windlobbyisten blieb die niedrigste Leistungsbereitstellung  in den letzten 10 Jahren praktisch konstant bei unter einem Prozent, d.h. die Windleistung aller Windanlagen schwankt zwischen Null und bis 70 % der installierten Leistung. Ein schönes Anschauungsbeispiel ist die 43. Woche mit dem Orkantief Sebastian am 28./29. 10. 2017. Am 29.10. um 10 Uhr erreichte die Windeinspeisung 36 800 MW, alle konventionellen Anlagen Stein-, Braunkohle und Kernenergie waren zu diesem Zeitpunkt bereits bis auf die notwendige Regelleistung  runtergefahren. Die Einspeisung betrug  in Summe nur noch rund 11 000 MW. https://www.energy-charts.de/power_de.htm?source=all-sources&week=43&year=2017  Ein ganz anderes Bild im selben Monat ergab sich am 24. 10. um 2 Uhr, wo die  Windeinspeisung nur noch 5 200 MW betrug, also nur noch 9,6 % der installierten Windleistung ausmachte. Die Sonnenleistung war natürlich zu dieser Tageszeit Null , der Leistungsbedarf wurde von den konventionellen Anlagen mit  41 130 MW, davon  Braunkohle 17 440 MW, Steinkohle 9 840 MW, Kernenergie 10 210 MW und Gas 3 640 MW bereitgestellt.

Soweit ein Beispiel negativer Strompreise und hoher Volatilität der Stromerzeugung aus  jüngster Vergangenheit. Mehr als 300 Mio. € hat der Stromkunde aufgrund negativer Strompreise  bereits bezahlt. Es ist zu hoffen, dass die Politik die Tragweite der Fehlkonstruktion des EEG erkennt und handelt und nicht erst beginnt nachzudenken, wie so oft in der Vergangenheit, wenn die Milliardengrenze erreicht ist. Auch Millionen sind viel Geld, wenn es dem Haushaltsgeld der Bürger entzogen wird.

Und wie läuft so ein Vorgang negativer Strompreise  in der Politik und den Medien ab? Die Politik und das staatsnahe Fernsehen ignorieren das Ganze und hüllen  sich in Schweigen, die Ökogewinner bejubeln heuchlerisch lautstark die absolute Höhe der Wind-Stromeinspeisung während  des Sturmtiefs „Sebastian“  und die meisten Medien interessiert es nicht, oder spielen mit, während es genaugenommen Betrug am Stromkunden ist, er zahlt aufgrund des grottenschlechten EEG- Gesetzes zweimal den gleichen Strom. Unter normalen Marktverhältnissen würden max. so viele Windanlagen am Netz bleiben und vergütet werden wie zur Deckung des deutschen Strombedarfs erforderlich sind.

Vielleicht als  kleiner Trost, zu wissen, dass mit dem Phänomen  „negativer Strompreise“ Deutschland mit den unrühmlichen Gepflogenheiten der EZB gleichgezogen hat. Die absurde Marktsituation negativer Preise gab es bislang nur bei der genauso grotesken, den freien Markt außer Kraft setzenden Politik der Europäischen Zentralbank, die den Marktzins abgeschafft hat, auf Bankeinlagen bei der EZB Negativzinsen erhoben hat, was im Ergebnis dazu führte, dass Kapitalanleger nun Geld dafür zahlen dem deutschen Staat kurzfristig Geld zu leihen.  Dem Fiskus freut es und der Bürger zahlt letztendlich auch hierfür die Zeche durch Nullzinsen bei Sparguthaben und fallenden Renditen bei Anlagen für die Altersversorgung.

Als Anhang noch ein paar Details aus dem EEG-Gesetz:

  • Anschlusszwang der Übertragungsnetzbetreiber (Netzbetreiber) für alle Anlagen zur Stromerzeugung aus EE, §8
  • Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber für den gesamten Strom aus EE und zwar unverzüglich und vorrangig gegenüber allen anderen Erzeugern §11
  • Zahlungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber für den gesamten erzeugten EE Strom (Einspeisevergütung), §19
  • Zahlungsanspruch für eine EE-Anlage 20 Jahre lang, §25. Vergütungshöhe gemäß § 60 ff.
  • Zahlungsanspruch auch wenn die Einspeisung einer EE Anlage wegen eines Netzengpasses, d.h. Überlastung des Netzes vom Netzbetreiber reduziert, oder  untersagt wird. In diesen Fall muss der Netzbetreiber  den Betreiber der EE Anlage für die entgangenen Einnahmen stillgestandener Anlagen entschädigen, §15.
  • Berechtigung der Netzbetreiber ihre Kosten minus Stromerlöseinnahmen (EEG Umlage) über die Versorgungsunternehmen abzurechnen, die diese wiederum an ihre Stromkunden weitergeben, §60
  • Spezifische niedrigere Ermittlung der EEG Umlage für stromintensive Unternehmen. EEG Umlage geringer als für Haushaltskunden, §60 a https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlage